Ob bei einem Batterieservice, einer Werkstatt, einem Arbeitsbühnen- oder Staplerservice, überall fällt gefährlicher Abfall an. Um diese Abfälle gesetzeskonform zu entsorgen, benötigen Sie in den meisten Fällen einen Abfallbeauftragten. Das schreibt die Abfallbeauftragtenverordnung vor. Sogar als Elektrogerätehändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sind in der Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 € und Einträge im Gewerbezentralregister.
Dabei erfüllen kompetente Abfallbeauftragte nicht nur wichtige Kontrollfunktionen, sondern heben sogar aktiv Wertschöpfungspotenziale. Stellen Sie sich gemeinsam mit unseren Experten den Herausforderungen der Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung.
Vorgeschriebene gesetzliche Aufgaben unter anderem
Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen bringen wir umfangreiche Expertise und 25 Jahre Erfahrung direkt in Ihren Betrieb. So entlasten wir Ihre Prozesse, sichern Sie gesetzlich ab und helfen, Ihre Abfallströme zu optimieren. Im Ergebnis sparen Sie Zeit, Geld und Aufwand.
Ihre Vorteile mit Dy-Cap:
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