Befördern Sie Gefährliche Güter oder andere potenziell gefährliche Abfälle selbst – oder sind Sie zumindest daran beteiligt? Dann sind Sie in der Regel verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu verständigen bzw. zu bestellen.
Wir bringen als zertifizierter Fachbetrieb umfangreiche Expertise direkt in Ihren Betrieb. So entlasten wir Ihre Prozesse, sichern Sie gesetzlich ab und helfen, Ihre Gefahrgüter optimal im Griff zu haben. Wir bieten Ihnen in Form eines externen Gefahrgutbeauftragten eine flexible, transparente und professionelle Möglichkeit, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten als externer Dienstleister durchzuführen.
Denn seit 1. Januar 2000 müssen grundsätzlich alle Gewerbetreibenden, die an der Beförderung gefährlicher Güter in irgendeiner Form beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sieht für Verstöße Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Gerade zum Thema Batterien haben sich die Vorschriften stetig verschärft. Denn diese enthalten ätzende oder umweltschädliche Substanzen, die teils entzündliche Gase bilden. Dies kann durch Kurzschlüsse zu gefährlichen Bränden und Verpuffungen führen.
Zu den Pflichten von Gefahrgutbeauftragten gehören unter anderem laut § 8 GbV:
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Behandlung von Alt-Batterien und anderen Gefahrgütern, indem wir einen externen Gefahrgutbeauftragten stellen oder gleich den gesamten Transport von gefährlichen Abfällen für Sie übernehmen.
Weitere unserer Leistungen:
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