Gefahrstoffbeauftragte

Mit uns auf der sicheren Seite: Gesetzeskonform und effizient

Richtig Handeln: Konsequenzen vermeiden

Das gemeinsame Ziel: SAUBERE UND RECHTSSICHERE GEFAHRstofflagerung und Behandlung

Warum Dy-Cap?

Das liegt an der stetig wachsenden Zahl von unterschiedlichen Gefahrstoffen und der stetig wachsenden Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Regeln für deren Lagerung. Durch den boomenden globalen Handel und die rasende technische Entwicklung von (z. b. Lithium Akkus etc.) müssen sich die Sicherheitsverordnungen ständig anpassen. So ändern sich permanent Gesetze, was dem Laien einen regelkonformen Umgang mit Gefahrstoffe immer schwerer macht.

Die Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer, Risiken im Betrieb zu erfassen und zu beurteilen, um Gefährdungen für Beschäftigte und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Er muss also regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Die zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist die Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiter zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Daraus ergeben sich folgende Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche für den Gefahrstoffbeauftragten:

Gefahrstoffverzeichnis /Gefahrstoffkataster

Gefährdungsbeurteilungen

Betriebsanweisung

Maßnahmenkonzept

Unsere Leistungen:

Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Gefahrstofflagerung

Mitarbeiterunterweisung nach §14 Gefahrstoffverordnung

Auswertung der Sicherheitsdatenblätter

Überprüfung des Gefahrstoffkatasters

Wartung des Katasters

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