Warum Dy-Cap?
Das liegt an der stetig wachsenden Zahl von unterschiedlichen Gefahrstoffen und der stetig wachsenden Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Regeln für deren Lagerung. Durch den boomenden globalen Handel und die rasende technische Entwicklung von (z. b. Lithium Akkus etc.) müssen sich die Sicherheitsverordnungen ständig anpassen. So ändern sich permanent Gesetze, was dem Laien einen regelkonformen Umgang mit Gefahrstoffe immer schwerer macht.
Die Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer, Risiken im Betrieb zu erfassen und zu beurteilen, um Gefährdungen für Beschäftigte und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Er muss also regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Die zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist die Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiter zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Daraus ergeben sich folgende Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche für den Gefahrstoffbeauftragten: