Dy-Cap P-1000

nur

349,00 

Produktbeschreibung

Diese zusätzliche Ausrüstung zur (StVZO/StVO) benötigt man bei Transporten unter 1000-Punkten/Handwerkerregelung (ADR 1.1.3.6)

Umweltmappe/Bordmappe:
Beförderungspapiere (u.a. Unfallbericht, schriftliche Weisung, etc.) Platz für alle gesetzlich geforderten Dokumente.

Viele Vordrucke bereits enthalten:
Abfallbegleitschein, Übernahmeschein, Anzeigen nach §53 – §54, Sicherheitsdatenblätter, Erklärungen u.v.m

  • Warnweste: nach DIN EN ISO 20471
  • Feuerlöscher: mindestens 2 kg ABC-Pulver, Mindestanforderung gem. ADR Kapitel 8.1.4.1

Für bestimmte Gefahrgutklassen ist nach ADR Kapitel 8.1.5.3 eine zusätzliche Umweltschutzausrüstung gefordert! Diese Anforderung betrifft feste und flüssige Stoffe der ADR-Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9.

Deshalb weiterer gesetzlich geforderter Inhalt:

  • Kanalabdeckung: mindestens: 100 x 100 cm groß (zur Abdeckung des Standardgully 90 cm)
  • Bindemittel (für Öl und Säure)
  • 2 x A Tafeln (für den Transport von Abfall)
  • Schaufel
  • Handleuchte nach ADR (einsatzfertig inkl. Batterien)
  • PVC Spezialhandschuhe (säurebeständig)

Unsere ADR-Koffer sind als Auffangbehälter gem. ADR 8.1.5.3 zugelassen!

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