Über 1000-Punkte benötigt man für das Fahrzeug bis 7,5 Tonnen
- Feuerlöscher: mindestens 2 kg ABC-Pulver, Mindestanforderung gem. ADR Kapitel 8.1.4.1
- 2 neutrale, orangefarbene Warntafeln
- 2 Unterlegkeile aus Kunststoff gem. ADR/GGVSEB 5.4.3.4 schriftliche Weisung
- 1 GGVSEB-Warnleuchte ohne Batterien (2×1,5V LR 20) als 2tes Warnzeichen gem. ADR/GGVSEB 5.4.3.4 schriftliche Weisung
Bestens persönlich geschützt …
Die persönliche Schutzausrüstung ist mit folgenden Artikeln bestückt:
- Augenspülflasche: mit 200 ml sterile Pufferlösung mit Augenspültrichter
- Vollsichtschutz-Brille auch für Brillenträger geeignet, „staub- und spritzdicht“
- Atemschutz-Halbmaske mit Filter
Alle weiteren gesetzlich geforderten Artikel befinden sich im Umweltschutzkoffer P-1000